Mittwoch, 14. Oktober 2009

Erst aufs Maul haun lassen, dass wehren...

Ich weiss, es st die Bildzeitung... Trotzdem:

Was lernen wir daraus?
Erstmal sollte man sich von der Überzahl der Angreifer schlagen lassen. Frühestens dann darf man sich wehren! Am Besten aber wartet man ab, bis man am Boden liegt. Dann dann kann man vielleicht doch jemandem klar machen, dass man geschlagen wurde und in Notwehr handeln musste.
Aber wenn ihr euch wehrt: Nur mit Worten! Ihr könntet euren armen Angreifer ja verletzen! Bloß nicht! Er will euch zwar nur halbtotschlagen, aber das ist doch kein Grund sich zu wehren.

Nein wirklich nicht...

Wie hätte sich der Rollstuhlfahrer den im Augen der Richter wehren sollen. Am Besten aufstehen und wegrennen! Achso... Da war ja was...

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